AGB für Reiterferien

Stand 01.01.2016

Die folgenden Bedingungen sind zur besseren Lesbarkeit nur in männlicher Form geschrieben. Natürlich gelten Sie genauso, für die weibliche Form.

Allgemeine Aufenthalts- und Geschäftsbedingungen

Es werden Kinder und Jugendliche von 8-16 Jahren aufgenommen, sofern sie gesund sind. Um einen unbeschwerten Aufenthalt genießen zu können, werden wir alle unsere Gäste zu Beginn des Aufenthaltes mit unserer Haus- und Hofordnung vertraut machen. Bei Verstößen gegen die Aufenthaltsbedingungen kann der Ferienaufenthalt seitens des Reiterhofes Barzig abgebrochen werden. Eine Rückerstattung des gezahlten Reiterferienbetrages erfolgt nicht.

Anmeldung, Buchung und Zahlung

Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung werden zunächst eine Kopie des ausgefüllten Anmeldeformulars und später eine verbindliche Buchungsbestätigung verschickt. Dann ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von € 120,00 fällig, die in voller Höhe auf die Gesamtleistung angerechnet wird. Dieser Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Beginn des Reiterferien-Aufenthaltes auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen.

Rücktritt / Stornierung / Reiseabbruch

Der Reiterhof Barzig kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Durchführung der Leistung durch höhere Gewalt wesentlich erschwert oder verhindert wird. Geleistete Zahlungen werden dann in voller Höhe rückerstattet. Ein Rücktritt kann auch erfolgen, wenn der Vertragspartner mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung in Verzug ist.
Bei Rücktritt durch den Vertragspartner bis vier Wochen vor Beginn sind 80 % des Reisepreises als Entschädigung zu leisten, danach 90 %. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Reiterhof Barzig erklärt werden. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt grundsätzlich keine Rückvergütung, das gilt auch für eine vorzeitige Abreise.

Sicherheitsvorschriften

Das Betreten der Weiden und des Paddocks, in denen sich die Pferde frei bewegen können, darf nur nach Absprache erfolgen.

Das Tragen der folgenden Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Eine lange Hose, feste Schuhe mit Absatz, eine TÜV geprüfte Sicherheitshelm. Bei Zuwiderhandlungen ist der Reitlehrer berechtigt, den Reiter vorübergehend von dem Reitunterricht auszuschließen. Ein Anspruch auf Nachholung der dadurch nur zum Teil oder nicht gewährten Reitstunde besteht nicht.Reitstunden finden nur nach Anweisung statt.

Für Schäden, die in Zusammenhang mit den (Pensions-)Tieren des Reiterhofes Barzig entstehen, wird nicht gehaftet. Grundsätzlich tritt eine Haftung erst bei grober Fahrlässigkeit der Inhaberin bzw. deren Helfern ein. Die Gefährdungshaftung ist ausgeschlossen. 

Rauchen, offenes Feuer, Alkohol- und Drogengenuss sind untersagt. Das Tragen von Schmuck erfolgt auf eigene Gefahr.
Für das Abhandenkommen persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Sind AGB nicht Vertragsinhalt geworden oder unwirksam, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle der Klausel tritt die Regelung, die den Vertragsparteien bei sachgerechter Abwägung beiderseitiger Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der AGB bewusst gewesen wäre.

   

Ute Kroll - Reittherapeutin (ESO)

Tel.: 035329 / 55861 * Fax: 035329 / 183944 * info@ reiterhof-barzig.de