AGB für Reiterferien |
Stand 01.01.2016 |
Die folgenden Bedingungen sind zur besseren Lesbarkeit nur in männlicher
Form geschrieben. Natürlich gelten Sie genauso, für die weibliche Form.
Allgemeine Aufenthalts- und Geschäftsbedingungen
Es werden Kinder und Jugendliche von 8-16 Jahren aufgenommen, sofern sie
gesund sind. Um einen unbeschwerten Aufenthalt genießen zu können,
werden wir alle unsere Gäste zu Beginn des Aufenthaltes mit unserer
Haus- und Hofordnung vertraut machen. Bei Verstößen gegen die
Aufenthaltsbedingungen kann der Ferienaufenthalt seitens des Reiterhofes
Barzig abgebrochen werden. Eine Rückerstattung des gezahlten
Reiterferienbetrages erfolgt nicht.
Anmeldung, Buchung und Zahlung
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung werden zunächst eine Kopie des
ausgefüllten Anmeldeformulars und später eine verbindliche
Buchungsbestätigung verschickt. Dann ist eine Reservierungsgebühr in
Höhe von € 120,00 fällig, die in voller Höhe auf die Gesamtleistung
angerechnet wird. Dieser Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt
der Buchungsbestätigung auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Der
Restbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Beginn des
Reiterferien-Aufenthaltes auf das in der Buchungsbestätigung genannte
Konto zu überweisen.
Rücktritt / Stornierung / Reiseabbruch
Der Reiterhof Barzig kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag
zurücktreten, wenn eine Durchführung der Leistung durch höhere Gewalt
wesentlich erschwert oder verhindert wird. Geleistete Zahlungen werden
dann in voller Höhe rückerstattet. Ein Rücktritt kann auch erfolgen,
wenn der Vertragspartner mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung in
Verzug ist.
Sicherheitsvorschriften Das Betreten der Weiden und des Paddocks, in denen sich die Pferde frei bewegen können, darf nur nach Absprache erfolgen. Das Tragen der folgenden Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Eine lange Hose, feste Schuhe mit Absatz, eine TÜV geprüfte Sicherheitshelm. Bei Zuwiderhandlungen ist der Reitlehrer berechtigt, den Reiter vorübergehend von dem Reitunterricht auszuschließen. Ein Anspruch auf Nachholung der dadurch nur zum Teil oder nicht gewährten Reitstunde besteht nicht.Reitstunden finden nur nach Anweisung statt. Für Schäden, die in Zusammenhang mit den (Pensions-)Tieren des Reiterhofes Barzig entstehen, wird nicht gehaftet. Grundsätzlich tritt eine Haftung erst bei grober Fahrlässigkeit der Inhaberin bzw. deren Helfern ein. Die Gefährdungshaftung ist ausgeschlossen.
Rauchen, offenes Feuer, Alkohol- und Drogengenuss sind untersagt. Das
Tragen von Schmuck erfolgt auf eigene Gefahr.
Salvatorische Klausel Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Sind AGB nicht Vertragsinhalt geworden oder unwirksam, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle der Klausel tritt die Regelung, die den Vertragsparteien bei sachgerechter Abwägung beiderseitiger Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der AGB bewusst gewesen wäre. |
Ute Kroll - Reittherapeutin (ESO) |
Tel.: 035329 / 55861 |